I. Individual-Arbeitsrecht:
- Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Abmahnungen und Kündigungen.
- Erstellen von Arbeitsverträgen (auch Home-Office-Verträgen) für Mitarbeiter von Unternehmen
- Formulierung von Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen sowie von Wettbewerbsverboten
- Gestaltung individueller Arbeitsverträge
- Vergütungsberatung
- Schulungen für Führungskräfte sowie von leitenden Angestellten, die bspw. in die Geltung des SpAuG fallen – Erläuterungen der Informations- und Konsultationsrechte des SpAuG sowie Darstellung der betriebsverfassungs-rechtlichen Strukturen, die für das Handeln in komplexen und problematischen Fällen der Führungsentschei-dung von hoher Relevanz sind.
- Schulungen der Führungskräfte bzgl. der Formulierung der „Arbeits-Zeugnis-Sprache“
- Schulungen im Individual-Arbeitsrecht – vom Arbeitszeugnis und dessen Berichtigungsanspruch bis zu den jeweiligen Kündigungsarten.
- Schulung der Dogmatik des Arbeitsrechts sowie Darstellung der aktuellen Rechtsprechung.
- Überprüfen von Arbeitszeugnisses
- Formulieren von Arbeitszeugnissen
- Mediation im Arbeitsrecht sowohl zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch bei internen Konflikten unter einzelnen Mitarbeitern.
- Mediation an der Schnittstelle von Arbeits- und Wirtschaftsrecht, bspw. bei Konflikten im Arztpraxis-Team/Ausscheiden eines Gesellschafters.
II. Kollektives Arbeitsrecht:
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie Betreuung von Unternehmen und Gewerbebetrieben im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere bei Streitigkeiten über tarifliche Regelungen
- Aufstellen von Betriebsvereinbarungen/betrieblichen Regelungen.
- Innerbetriebliche Schulungen der Mitarbeiter von Personalabteilungen und von Betriebsrats-Mitgliedern
- Streitigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und des Sprecherausschussgesetzes (SpAuG), etc.
- Durchführung von Schlichtungsterminen-> Abschluss und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen.
Über eine persönliche Terminvereinbarung unter „Kontakt“ freue ich mich sehr. Vereinbarte Termine können Sie bis zu sechs Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei telefonisch, oder per E-Mail absagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass danach abgesagte, oder gänzlich versäumte Termine, jeweils mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 90,- € in Rechnung gestellt werden.