MEDIATION

Als JURISTISCHE  MEDIATORIN (nach § 3 Abs.1 Mediationsgesetz  mit Zertifikat der RAK Stuttgart i.V.m. § 7a BORA als Zertifizierter Mediator) biete ich MEDIATION für folgende Bereiche an:

  • IMG_5277-webWirtschaftsmediation mit mehreren Konfliktparteien, bei Konflikten :
    – in Gemeinschaftspraxen  (Zahnärzte, Kieferorthopäden, Gynäkologen, Psychotherapeuten. Psychologen, Internisten, Orthopäden, Urologen,  HNO-Ärzte, Dermatologen, Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Radiologen)
    – in der Gesundheits- und Pflegebranche
    –  im Baugewerbe zwischen Bauherr und Architekt sowie      zwischen den an den  unterschiedlichen Gewerken beteiligten Handwerkern
    – im Sportbereich – zwischen Mitglieder und Verein/im Leistungssport , zwischen   Verbänden und beteiligtem öffentlichem Träger (Stadt)
    – in Geschäftsbeziehungen allgemeiner Art
    – zwischen Kunden oder Lieferanten
    – bei Konflikten bei Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen
    – Konflikten zwischen Gesellschaftern
  • Familienmediation, mit mehreren oder nur zwei Konfliktparteien, bei Konflikten:
    – in Familien- und Partnerschaften
    – Generationenkonflikten
    – bei Erbrechtsstreitigkeiten, d.h. auch hier Konflikte innerhalb familiärer  Situationen
  • Nachbarschaftskonflikte sowie
  • Konflikten zwischen Mietern, Vermietern und Mieter
  • Konflikte zwischen Bewohnern in Eigentümergemeinschaften

+ Was ist MEDIATION?
„Mediation“ (lat. Vermittlung) ist ein Konzept zum effektiven Umgang mit Konflikten bzw. Problemen und deren Lösung in außergerichtlicher Form. Durch die in der Mediation eingesetzten Techniken und Methoden ist es möglich, zu übereinstimmenden Lösungen der unterschiedlichsten  Themen zu gelangen. Das Mediationsverfahren ist offen für flexible und kreative Lösungen der Beteiligten (Medianten/Konfliktparteien). Gesetzlicher Hintergrund ist dabei das am 29.6.2012 verabschiedete „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“(Mediationsgesetz).

+ Ist MEDIATION etwas für mich?
Die Beteiligten eines Konflikts versuchen eigenverantwortlich eigene Lösungen zu finden. Sie werden dabei von einem unabhängigen Dritten (Mediator) unterstützt. Dieser hat im Gegensatz zum Richter keine Entscheidungsbefugnis. Ich begleite Sie auf ihrem Lösungsweg.

+ Was ist der MEDIATOR/die MEDIATORIN?

  • Streithelfer
  • Konfliktmanager in Idealform

+ Ziel der MEDIATION:

  • Die Ausgleichung verschieden gelagerter Interessen, an deren Ende eine zielführende Konfliktlösung steht.
  • Kostengünstige und zeitnahe Lösung, über den Inhalt und Gestaltung sowie Beendigung des Mediationsverfahrens, über deren gesamten Ablauf die Konfliktparteien selbst bestimmen können.
  • Vermeidung von langwierigen und weiterführenden Konflikten
  • Eskalation des Konflikts im Vorfeld vermeiden helfen
  • Verkürzter Verfahrens – und Beratungsverlauf
  • Mit Mediation finden Sie Ihren eigenen Weg aus der Konfliktsituation
  • Mit Mediation schaffen Sie nur Gewinner, nie Verlierer, da ein Verfahren mit entsprechend passendem Umfeld geboten wird, das ermöglicht, sich ohne Gesichtsverlust wieder neu ordnen und aufeinander zugehen zu können.

Die einzelnen Phasen der Mediation/Ablauf:
Vom Vorgespräch zum Erstgespräch mit anschließendem  Abschluss eines Mediationsvertrags, über die Themensammlung zur Interessenklärung, über die kreative Ideensuche zur Auswahl und Bewertung der Lösungsoptionen, bis hin zur  Vereinbarung und deren Umsetzung.
Ich biete professionelle Telefonmediation. Hier erfolgt die Vermittlung zwischen Konfliktpartnern am Telefon. Bei diesem Verfahren führt der Mediator jeweils zeitversetzte telefonische Einzelgespräche mit den Konfliktparteien, bis eine Lösung gefunden ist. Falls hierbei keine Einigung zustande kommt, steht Ihnen wie bei der „Vier-Augen-MEDIATION“ als „ultima ratio“ weiterhin der Rechtsweg offen.
Viele Rechtsschutzversicherungen haben sowohl die Telefonmediation für ihre VJN im Leistungspaket enthalten als auch die Mediation in ihrer Produktpalette und als probates Mittel der kostengünstigen Streitbeilegung abgedeckt.

 

Über eine persönliche Terminvereinbarung unter „Kontakt“ freue ich mich sehr. Vereinbarte Termine können Sie bis zu sechs Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei telefonisch, oder per E-Mail absagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass danach abgesagte, oder gänzlich versäumte Termine, jeweils mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 90,- € in Rechnung gestellt werden.