Ein unangehmes, aber wichtiges Thema: „Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn ich mal nicht mehr bin?“
Diese Frage können Eltern einfach mit einer Sorgerechtsverfügung regeln.
Die wenigsten Eltern wollen sich mit diesem heiklen Thema auseinandersetzen. Dabei ist die Wahl des Vormunds ganz entscheidend für die Zukunft des Nachwuchses. Dies können und sollten Eltern mit einer Sorgerechtsverfügung klären. Solange ein Elternteil noch lebt, kommt diese Verfügung allerdings noch nicht zum Tragen. Wenn aber der lebende Elternteil nicht sorgeberechtigt war und die Übertragung des Sorgerechts auf diesen dem Wohl des Kindes widerspricht oder beide Eltern verstorben sind, …
Trennungsunterhalt: Sind die Ehegatten getrennt lebend, kann Unterhalt vom anderen Ehegatten in angemessener Höhe verlangt werden, wobei die Lebensverhältnisse sowie die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten maßgeblich sind, § 1361 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zur Beanspruchung von sog. Trennungsunterhalt kann nach dem Zeitpunkt und Vollzug der Trennung von demjenigen Ehegatten Trennungsunterhalt beansprucht werden, der das geringere EInkommen hat, bzw. wegen Erziehungszeiten von noch minderjährigen Kindern in seiner Erwerbstätigkeit gemindert, d.h. eingeschränkt ist oder füßr diese Zeit nicht erwerbstätig ist. Hiierfür müssen nach dem Gesetzgeber einige, eher stringente Voraussetzungen erfült sein …
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