NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR UNTERNEHMER AB 2017
Wir erläutern das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, insbesondere die Pflichtangaben für Unternehmer gemäß §§ 36, 37 VSBG ab dem 1.2.2017
NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN IM B2C-BEREICH VORAUSSICHTLICH AB FEBRUAR 2017
Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) wurde am 19.2.2016 verkündet und trat am 1.4.2016 in Kraft, die §§ 36, 37 VSBG gelten jedoch erst ab dem 1.2.2017. Unternehmer treffen ab diesem Zeitpunkt weitere Informationspflichten.