AZUBI Recht, Versicherung?

RECHT und Versicherungen für AZUBIS: – welche brauche ich wirklich?

Die gesetzlichen Versicherungen, die mir per se zur Seite stehen:

Zuerst ist es nach dem SGB V die Krankenversicherung, die einen im Krankheitsfall in jedem Falle einmal absichert und die Arztkosten übernimmt. Die Krankenversicherung übernimmt dabei die Kosten für die notwendige Behandlung sowie die ärztlich ver­ordneten Medikamente. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt für Auszubildende damit eine Pflichtversicherung im Rahmen unseres deutschen Sozialversicherungssystems  dar. Man hat allerdings die Wahl, bei welcher gesetzlichen Krankenversicherung man versichert sein möchte. Diese Wahl muss innerhalb von 14 Tagen ab Ausbil­dungsbeginn getroffen werden. Denn spätestens dann muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden bei einer Kran­kenkasse anmelden. Die Höhe des Beitrags sowie die von der Krankenkasse angebotenen Leistungen können zwischen den verschiedenen Krankenversicherungen variieren. Daher lohnt sich ein Vergleich. Ein Wechsel der Krankenversicherung ist zu einem späteren Zeitpunkt durchaus möglich, sofern die ent­sprechende Bindungsfrist eingehalten wird.

Grundsätzlich gibt es neben den gesetzlichen Krankenversicherungen auch private Kranken-kassen. Bei diesen können sich Azubis (mit wenigen Ausnahmen) allerdings nicht versichern, da es hierfür unter anderem eine Mindesteinkommensgrenze gibt. War man allerdings bereits vor seiner Ausbildung über die Eltern privat versichert, kann man bei der privaten Krankenkasse einen Antrag auf eine Anwartschaft stellen. Das bedeutet, dass man zwar während seiner Ausbildung bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, im Anschluss daran aber zu den gleichen Konditionen wie vor der Ausbildung in die private Krankenversicherung wechseln kann, sofern die Auf­nahmevoraussetzungen (u. a. Höhe des Einkommens) erfüllt sind. Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung wäh­rend der Ausbildung tragen der Azubi und der Ausbildungsbe­trieb jeweils zur Hälfte. Ein möglicher Zusatzbeitrag muss vom Azubi alleine getragen werden. Die exakte Höhe des Beitrags hängt vom Bruttoeinkommen des Arbeitgebers ab. Um die Bezahlung seines Anteils zur gesetzlichen Krankenversicherung muss sich der Azubi nicht selbst kümmern, der Beitrag wird vom Arbeitgeber automatisch abgeführt.

Auch die weiteren Sozialversicherungsbeiträge für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeit­geber automatisch abgeführt

 

Die HAFTPLICHT-VERSICHERUNG:

Eine weitere unerlässliche Versicherung für Azubis ist die private Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch die Schuld des Azubis entstehen. Verfügt man nicht über eine private Haftpflichtversicherung, kann es sehr schnell teuer werden, weil man einen entstande­nen Schaden selbst begleichen muss. Allerdings sind Berufsein­steiger in der Regel noch über die Eltern mitversichert, sodass vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung zunächst abgeklärt werden sollte, ob der Versicherungsschutz der Eltern greift.

 

BEI ARBEITSUNFÄHIGKEIT

Eine weitere sinnvolle Versicherung bereits für Auszubildende stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Auch wer jung und gesund ist, kann jederzeit durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit berufsunfähig werden. Für diesen Fall sollte man vorsorgen, zumal die Beitragssätze in jungen Jahren wäh­rend der Ausbildung noch gering sind. Wie hoch die Beiträge genau sind, hängt unter anderem von der Art der Ausbildung ab. Der angestrebte Beruf wird hinsichtlich seines Risikos bewertet, dementsprechend unterschiedlich fallen die Beitragssätze aus. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Berufsunfähigkeits-versicherung eine monatliche Rente, deren Höhe wiederum abhängig vom bezahlten Beitrag ist. Der Beitrag sollte daher immer an den jeweiligen Lebensstandard angepasst werden. Diese monatliche Rente wird längstens bis zum vereinbarten Vertragsablauf bezahlt. Wichtig ist, dass man bei Abschluss ei­ner Berufsunfähigkeitsversicherung wahrheitsgemäße Angaben bei der Risikoprüfung macht. Denn im Falle des Verschweigens, beispielsweise von Vorerkrankungen, kann der Versicherer von seiner Leistungspflicht zurücktre­ten. Das bedeutet, dass man dann auch keinen Anspruch mehr auf Berufsunfähigkeitsrente hat.

 

DAS ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSNETZ:
neben diesen wirklich absolut notwendigen Versicherungen gibt es einige, deren Abschluss durchaus auch Sinn machen.

In Betracht kommt zum einen eine private Unfallversiche­rung. Denn über die gesetzliche Unfallversicherung sind Azubis nur abgesichert, wenn der Unfall am Ausbildungs­platz oder auf dem Weg dorthin („Wegeunfall“) passiert. Überlegenswert ist der Abschluss einer Unfallversicherung vor allem für diejenigen, die eine Risikosportart betreiben und dadurch einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind. Wohnt der Auszubildende nicht mehr bei seinen Eltern, son­dern in einer eigenen Wohnung, sollte man über eine Haus­ratsversicherung nachdenken. Sinn macht eine solche aller­dings erst dann, wenn der Wert des Hausrates entsprechend hoch ist. Die Versicherung greift dann, wenn Einrichtungsge­genstände durch Leitungswasser, Feuer, Hagel oder Sturm er­heblich beschädigt bzw. zerstört wurden. Gleichfalls steht die Versicherung ein, wenn ein Einbruch verübt wurde oder die Haushaltsgegenstände durch Vandalismus zerstört wurden. Als Fazit kann festgehalten werden, dass neben der ohnehin obligatorischen Krankenversicherung im Rahmen der Sozi­alversicherung eine private Haftpflicht sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits für Auszubildende unerläss­lich sind. Nicht immer notwendig, teilweise aber durchaus sinnvoll ist darüber hinaus der Abschluss einer Unfallversi­cherung wie auch einer Hausratversicherung. Dies sollte je­doch stets im Einzelfall entschieden werden und bedarf einer gründlichen Abwägung.